Infor­ma­ti­on für Orga­ni­sa­tio­nen

Sie sind noch unsi­cher, ob Sie am Vor­ha­ben teil­neh­men möch­ten?

Wir gehen davon aus, dass eine sol­che Unsi­cher­heit vor allem dar­auf beruht, dass Sie bis­lang noch kei­ne oder noch nicht aus­rei­chen­de Infor­ma­tio­nen bzw. Ant­wor­ten auf Ihre Fra­gen, die Sie ggf. in Bezug auf eine Teil­nah­me haben, bekom­men haben. Mit die­ser Web­sei­te sowie den fol­gen­den Ange­bo­ten hof­fen wir, Ihnen die Infor­ma­tio­nen und Ant­wor­ten zu lie­fern, die für Ihre Ent­schei­dungs­fin­dung von Rele­vanz sind:

  • regel­mä­ßi­ge Ergän­zung der Infor­ma­tio­nen zu die­sem Vor­ha­ben und der Ant­wor­ten auf häu­fig an uns gestell­te Fra­gen auf die­ser Web­sei­te (sie­he wei­ter unten);
  • Doku­men­ta­ti­on und Ver­öf­fent­li­chung von Zwi­schen­er­geb­nis­sen und ‑stän­den der teil­neh­men­den Ein­rich­tun­gen;
  • ein Ein­stieg in das Vor­ha­ben ist jeder­zeit mög­lich;
  • das Pro­jekt­team, bestehend aus KVJS, ITA und Schnei­der Orga­ni­sa­ti­ons­be­ra­tung steht Ihnen als Ansprech­part­ner durch­gän­gig zur Ver­fü­gung.

Sie haben sich bereits zur Teil­nah­me ent­schie­den?

Wir freu­en uns, dass Sie sich zur Teil­nah­me an die­sem Vor­ha­ben ent­schie­den haben. Neh­men Sie bit­te Kon­takt zu uns auf, dann kön­nen wir Sie in einem kur­zen Onboar­ding-Gespräch mit den wich­tigs­ten Infor­ma­tio­nen ver­sor­gen so dass Sie gut in das Vor­ha­ben star­ten kön­nen.

Sie haben sich gegen eine Teil­nah­me ent­schie­den?

Auch eine sol­che Ent­schei­dung ist für die Eva­lua­ti­on wich­tig! Wel­che Über­le­gun­gen, poten­zi­el­len Risi­ken, wel­che Ele­men­te des Vor­ha­bens mit sei­nen aktu­el­len Rah­men­be­din­gun­gen oder wel­che ander­wei­ti­gen Aspek­te haben dazu geführt? Wir freu­en uns wenn Sie sich dazu bereit erklä­ren, dass wir als wis­sen­schaft­li­che Beglei­tung mit Ihnen ein Inter­view füh­ren, des­sen Ergeb­nis­se anony­mi­siert und kumu­liert mit ande­ren Inter­views in das Pro­jekt mit ein­flie­ßen kön­nen. Bit­te neh­men Sie Kon­takt zu uns auf.

Sie neh­men bereits teil?

Teil­neh­men­de Orga­ni­sa­tio­nen erhal­ten Zugang zu einem geschütz­ten Bereich auf die­ser Web­sei­te, in dem ver­tie­fen­de Infor­ma­tio­nen zur Pro­jekt­teil­nah­me sowie zu den ande­ren Teil­neh­men­den vor­ge­hal­ten wer­den. Hier geht es zum inter­nen Bereich.

Ablauf

In der unten ste­hen­den Abbil­dung sind die wesent­li­chen Schrit­te einer Teil­nah­me am Kon­ver­si­ons­vor­ha­ben wie­der­ge­ge­ben. 

  • Aus­ge­hend von Vor­ab­in­for­ma­tio­nen durch das Vor­ha­ben Kick-Off (am 6.11.25) und den Infor­ma­tio­nen auf die­ser Web­sei­te kön­nen Trä­ger Kon­takt zum KVJS (sie­he Kon­takt­for­mu­lar) auf­neh­men, um in ein unver­bind­li­ches Erst­ge­spräch zu gehen. 
  • Mit der Ent­schei­dung zur Teil­nah­me beginnt das Ver­fah­ren, das im Wesent­li­chen aus der Antrag­stel­lung für inves­ti­ve För­de­rung und dem bzw. den Anträ­gen der teil­neh­men­den Beschäf­tig­ten auf ein Bud­get für Arbeit beinhal­tet.
  • Par­al­lel dazu star­tet die Eva­lua­ti­on, die zu drei Zeit­punk­ten (am Anfang, wäh­rend der Kon­ver­si­on und nach Abschluss der Kon­ver­si­on) bei Teil­neh­men­den und der WfbM Daten erhebt.
  • Zu allen Schrit­ten wer­den über die­se Web­sei­te unter­stüt­zen­de Infor­ma­tio­nen, For­mu­la­re, Anlei­tun­gen etc. zur Ver­fü­gung gestellt.

Kalen­der

März 2026

23mär10:0012:00[Kon­ver­si­ons­vor­ha­ben] Tref­fen des Pro­jekt­bei­ratsSit­zung für die Mit­glie­der des Pro­jekt­bei­rats

Von Ein­rich­tun­gen häu­fig gestell­te Fra­gen (FAQ)

WfbM-Trä­ger kön­nen nun sel­ber auch Trä­ger von Inklu­si­ons­ab­tei­lun­gen wer­den. Neben den bis­lang schon mög­li­chen und übli­chen  Über­gän­gen in Inklu­si­ons­un­ter­neh­men oder ‑abtei­lun­gen Ande­rer kommt nun also als neue Opti­on ein Über­gang bzw. eine Kon­ver­si­on in Arbeits­plät­ze in einer WfbM-Trä­ger-eige­nen Inklu­si­ons­ab­tei­lung hin­zu.

Ver­schie­de­ne Kon­ver­si­ons­an­sät­ze sind dabei denk­bar:

  • Bereits bestehen­de aus­ge­la­ger­te Arbeits­grup­pen oder Zweck­be­trie­be des WfbM-Trä­gers, aber auch
  • betriebs­in­te­grier­te Ein­zel­ar­beits­plät­ze (BiAp) als Arbeit­neh­mer­über­las­sung oder
    Arbeit­neh­mer­ge­stel­lung,
  • neue Grup­pen­ar­beits­plät­ze zur Ent­wick­lung neu­er Geschäfts­fel­der oder auch
  • neue Grup­pen­ar­beits­plät­ze zur Wei­ter­ent­wick­lung bestehen­der Geschäfts­fel­der

kön­nen somit in WfbM-Trä­ger-eige­ne Inklu­si­ons­ab­tei­lun­gen über­führt wer­den (Kon­ver­si­on). Ein inno­va­ti­ves Pro­jekt­ele­ment ist dabei die Bera­tungs­leis­tung durch den KVJS, die – grob gespro­chen – einer “Unter­neh­mens­be­ra­tung” gleicht und den Pro­zess der kon­kre­ten Aus­ge­stal­tung eines jeden Kon­ver­si­ons­pro­jek­tes unter­stüt­zen soll.

WfbM-Trä­ger kön­nen jeder­zeit an die­sem Vor­ha­ben teil­neh­men, selbst nach Ablauf der Pilot­pha­se

Wäh­rend der Pilot­pha­se begin­nend im Juli 2025 bis Ende Juni 2028 steht teil­neh­men­den Trä­gern die wis­sen­schaft­li­che Beglei­tung zur Sei­te, danach wird die­ses Ange­bot nicht zur Ver­fü­gung ste­hen. Trotz­dem ist auch eine Teil­nah­me an die­sem Vor­ha­ben gegen Ende der Pilot­pha­se oder selbst danach mög­lich.

Es kön­nen jeder­zeit Ter­mi­ne mit den Ver­ant­wort­li­chen des KVJS ver­ein­bart wer­den, um sich unver­bind­lich bzgl. einer Teil­nah­me am Kon­ver­si­ons­vor­ha­ben zu infor­mie­ren und Ideen gemein­sam aus­zu­lo­ten. Ein Ein­stieg in ein eige­nes Kon­ver­si­ons­pro­jekt ist indi­vi­du­ell, fle­xi­bel und unab­hän­gig vom Pro­jekt­start ande­rer Trä­ger mög­lich. Bit­te nut­zen Sie zur Kon­takt­auf­nah­me unser Kon­takt­for­mu­lar unter: https://teilhabe-durch-konversion.de/kontakt/

Jeder teil­neh­men­de WfbM-Trä­ger setzt sein eige­nes, indi­vi­du­ell aus­ge­stal­te­tes Kon­ver­si­ons­pro­jekt um, mit jeweils einem eige­nen, indi­vi­du­el­len Zeit­plan

Grund­sätz­lich gibt es kei­ne Auf­la­gen bzgl. die­ses Zeit­plans. Aus Sicht der wis­sen­schaft­li­chen Beglei­tung und Eva­lua­ti­on ist jedoch eine Glie­de­rung in eine Vorbereitungs‑, eine Kon­ver­si­ons- und eine Abschluss­pha­se sinn­voll, um die erfor­der­li­chen Erhe­bun­gen jeweils vor, wäh­rend und nach einer Kon­ver­si­on durch­füh­ren zu kön­nen. Inso­fern ist eine enge Abstim­mung zwi­schen teil­neh­men­den Orga­ni­sa­tio­nen und dem ITA sinn­voll.

Exemplarische Darstellung der Dauer von drei Konversionsprojekten unterschiedlicher WfbM. Sie unterscheiden sich vor allem in der Dauer der eigentlichen Konversionsphase.

Das Vor­ha­ben ist nach­hal­tig ange­legt. Zur För­de­rung der Beschäf­ti­gungs­ver­hält­nis­se wer­den Leis­tun­gen der EGHT und des KVJS-Inklu­sio­n­amts ver­zahnt erbracht. Grund­la­ge für die För­de­rung des Ein­glie­de­rungs­hil­fe­trä­gers ist das Bud­get für Arbeit nach § 61 SGB IX. Für das Inklu­si­ons­amt sind die För­der­grund­la­gen § 27 SchwbAV (Leis­tun­gen für beson­de­re Belas­tun­gen), sowie § 217 SGB IX für die arbeits­be­glei­ten­de Beglei­tung und Inves­ti­tio­nen für Inklu­si­ons­be­trie­be. Dies sichert die indi­vi­du­el­le För­de­rung über die Dau­er der Pilot­pha­se hin­aus (also auch nach Juni 2028).

Für die insti­tu­tio­nel­le För­de­rung wer­den die bis­he­ri­gen Beschrän­kun­gen zur För­de­rung unselb­stän­di­ger Inklu­si­ons­ab­tei­lun­gen bei Trä­gern von WfbM auf­ge­ho­ben. Sie sol­len durch die Erkennt­nis­se aus dem Modell­vor­ha­ben und der beglei­ten­den Eva­lua­ti­on zukunfts­fä­hig aus­ge­stal­tet wer­den. 

Die durch das Model­vor­ha­ben ent­stan­de­nen Inklu­si­ons­ab­tei­lun­gen erhal­ten einen Bestands­schutz. Sie kön­nen auch über die Pilot­pha­se hin­aus nach den Grund­sät­zen zur För­de­rung von Kon­ver­si­ons­pro­jek­ten als Inklu­si­ons­be­trie­be wei­ter geför­dert wer­den.

Zum Ende der Pilot­pha­se fasst die wis­sen­schaft­li­che Beglei­tung und Eva­lua­ti­on die gewon­ne­ne Erkennt­nis­se in einem Abschluss­be­richt zusam­men und ergänzt die­se um Emp­feh­lun­gen zur Wei­ter­ent­wick­lung der Rah­men­be­din­gun­gen, die sich unmit­tel­bar aus den Erkennt­nis­sen ablei­ten und mit allen Pro­jekt­be­tei­lig­ten (also Beschäf­tig­te und deren Ver­tre­tun­gen, WfbM-Trä­ger und Inklu­si­ons­be­trie­be, KVJS) abge­stimmt wer­den.

Inwie­weit eine sozi­al­ver­si­che­rungs­pflich­ti­ge Anstel­lung gegen­über den bis­he­ri­gen Ver­dienst­mög­lich­kei­ten zzgl. ander­wei­ti­ger Leis­tun­gen finan­zi­ell aus­rei­chend attrak­tiv ist, wird sich im Rah­men der Eva­lua­ti­on zei­gen. Jede Ent­schei­dung für (oder gegen) eine Teil­nah­me an einem Kon­ver­si­ons­pro­jekt ist eine indi­vi­du­el­le Ent­schei­dung; sie basiert aber vor­aus­sicht­lich nicht nur auf rein finan­zi­el­len Über­le­gun­gen, son­dern bezieht noch wei­te­re Aspek­te mit ein, die im Rah­men der Eva­lua­ti­on detail­liert erho­ben und in Bezug auf ihre Rele­vanz für oder gegen eine Teil­nah­me­ent­schei­dung doku­men­tiert wer­den sol­len.

Der KVJS emp­fiehlt die Anwen­dung des jewei­li­gen Tarif­ver­tra­ges beim WfbM-Trä­ger auch für teil­neh­men­de Beschäf­tig­te am Kon­ver­si­ons­vor­ha­ben.

Wenn vor Grün­dung eines Inklu­si­ons­be­triebs bereits ein hohes wirt­schaft­li­ches Risi­ko erkenn­bar ist und der Betrieb in einem schwer kal­ku­lier­ba­ren Geschäfts­feld tätig wer­den soll, ist es nicht sinn­voll, die Grün­dung zu voll­zie­hen. Grund­sätz­lich ist ein Risi­ko­aus­schluss im Zuge des Kon­ver­si­ons­vor­ha­bens nicht mög­lich. Jedoch wird inner­halb der Bera­tung auf die indi­vi­du­el­len Risi­ken ein­ge­gan­gen, und es wird früh­zei­tig ver­sucht, das Risi­ko mög­lichst genau zu bezif­fern. Soll­te sich erst nach­träg­lich her­aus­stel­len, dass ein Geschäfts­kon­zept nicht trag­fä­hig ist, ver­bleibt noch durch die Rück­kehr­mög­lich­keit von Beschäf­tig­ten auf Werk­statt­plät­ze ein Hand­lungs­mög­lich­keit, wenn dies durch die wirt­schaft­li­chen Rah­men­be­din­gun­gen not­wen­dig wird.

Bestand­teil der Modell­för­de­rung zur Erpro­bung neu­er Ansät­ze ist eine zusätz­li­che Risi­ko­ab­si­che­rung, die es so ver­gleich­bar für bestehen­de Inklu­si­ons­un­ter­neh­men nicht gibt.

Das Vor­ha­ben des KVJS wur­de als Modell­vor­ha­ben kon­zi­piert, um dadurch die Mög­lich­keit zu bie­ten, Neu­es zu erpro­ben und die damit erreich­ten Wir­kun­gen erhe­ben und bewer­ten zu kön­nen. 

Die Erhe­bung geeig­ne­ter Infor­ma­tio­nen zur Beur­tei­lung von Wir­kun­gen und zur Doku­men­ta­ti­on der jeweils gewähl­ten WfbM-spe­zi­fi­schen Vor­ge­hens­wei­sen ist Auf­ga­be der wis­sen­schaft­li­chen Eva­lua­ti­on. Dazu wer­den geeig­ne­te Erhe­bungs­in­stru­men­te (bspw. anony­me Befra­gun­gen, per­sön­li­che Inter­views, Beob­ach­tun­gen, Doku­ment­ana­ly­sen) ent­wi­ckelt und zu geeig­ne­ten Zeit­punk­ten ein­ge­setzt. Die­se Erhe­bun­gen erfol­gen nicht nur zum Vor­ha­ben­sen­de (sum­ma­ti­ve Eva­lua­ti­on), son­dern Vor­ha­ben-beglei­tend, so dass die Rah­men­be­din­gun­gen und Vor­ge­hens­wei­sen mög­lichst schnell an die so gewon­ne­nen Erkennt­nis­se ange­passt wer­den kön­nen (for­ma­ti­ve Eva­lua­ti­on).

Die zwei­te Rol­le, die das ITA zusam­men mit der Schnei­der Orga­ni­sa­ti­ons­be­ra­tung über­nimmt, ist die der wis­sen­schaft­li­chen Beglei­tung aller teil­neh­men­den Ein­rich­tun­gen. Dazu zäh­len die Schaf­fung und der Betrieb von Aus­tausch­platt­for­men, auf denen sich teil­neh­men­de Orga­ni­sa­tio­nen und Beschäf­tig­te regel­mä­ßig tref­fen und aus­tau­schen kön­nen, und auf denen neue oder inter­es­sier­te Orga­ni­sa­tio­nen und Beschäf­tig­te jeder­zeit dazu sto­ßen und alle von den Er­fah­­rungen der ande­ren ler­nen oder bspw. ander­wei­tig gemach­te „Feh­ler“ oder „Sack­gassen“ ver­mei­den kön­nen. Durch die Teil­nah­me an die­sen Austausch­platt­formen ent­wi­ckelt sich schritt­wei­se eine gemein­sa­me Erfah­rungs- und Wis­sens­ba­sis, die doku­men­tiert wird und damit auch mit spä­ter dazu sto­ßen­den Ein­rich­tungen geteilt und wei­ter ent­wi­ckelt wer­den kann.

Sie haben noch eine Fra­ge, zu der Sie hier kei­ne Ant­wort fin­den?

Dann schrei­ben Sie uns bit­te, wir beant­wor­ten Ihre Fra­gen schnellst­mög­lich und ver­öf­fent­li­chen die­se ggf. auch hier für ande­re Inter­es­sier­te. Nut­zen Sie dazu bit­te unser Kon­takt­for­mu­lar.