Warum ist das Vorhaben interessant?
Jeder Werkstatt-Träger entscheidet selbst, ob sie am Vorhaben mitmachen will oder nicht.
Nimmt Ihr Werkstatt-Träger teil, dann gibt es auch für Sie die Möglichkeit, daran teilzunehmen.
Sie können dann auf einen Arbeitsplatz auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt wechseln.
Sie haben trotzdem den gleichen Arbeitgeber wie bisher.
Dann haben Sie die gleichen Rechte und Pflichten wie alle anderen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.
Sie bekommen auch ein normales Gehalt.
Gleichzeitig kann es neue Herausforderungen geben.
Forscher schauen sich die Vorteile und die Herausforderungen genauer an.
So können sie dabei helfen, das Vorhaben zu verbessern.
Wie kann ich am Vorhaben teilnehmen?
Sprechen Sie mit Ihrer Gruppenleitung über eine Teilnahme.
Fragen Sie Ihre Gruppenleitung auch gern, wie die Teilnahme genau geht.
Oder nehmen Sie den Kontakt mit uns über das Kontaktformular auf.
Ich nehme bereits am Vorhaben teil —
wie geht es nun weiter?
Wenn Sie bereits teilnehmen, bekommen Sie Zugang zu einem sicheren Bereich auf dieser Internetseite.
Fragen Sie Ihre Gruppenleitung nach den Zugangsdaten.
Dort gibt es weitere Informationen zum Vorhaben.
Dort beschrieben wir, wie wir Ihre Meinung zu den Vorteilen und zu den Herausforderungen sammeln wollen.
Denn damit helfen Sie uns, die Ergebnisse des Vorhabens zu verbessern.
Häufig gestellte Fragen
Kann ich beim Vorhaben mitmachen, wenn meine Werkstatt nicht dabei ist?
Nein, das geht leider nicht.
Nur wenn Ihr Werkstatt-Träger beim Vorhaben mitmacht, können auch Sie teilnehmen.
Muss ich am Vorhaben teilnehmen, wenn mein Werkstatt-Träger mitmacht?
Nein, die Teilnahme ist freiwillig.
Sie entscheiden selber, ob Sie mitmachen wollen.
Wenn Sie nicht mitmachen wollen, haben Sie keine Nachteile.
Was ändert sich für mich, wenn ich beim Vorhaben mitmache?
Ihr Werkstatt-Träger bleibt weiterhin Ihr Arbeitgeber.
Sie arbeiten aber auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt.
Dafür bekommen Sie einen normalen Lohn, wie andere dort auch.
Wie stark werde ich am Arbeitsplatz unterstützt, wenn ich mitmache? NEU
Ihre Unterstützung ist kleiner als in der Werkstatt.
Ihre Unterstützung ist aber genauso hoch wie in anderen Inklusionsbetrieben.
Die Untersuchung wird zeigen, was sich dadurch für Beschäftigte ändert.
Muss ich an den Befragungen teilnehmen?
Nein! Sie müssen nicht an den Befragungen teilnehmen.
Wenn Sie nicht teilnehmen wollen, können Sie dies jederzeit sagen.
Ihnen entstehen dann keine Nachteile!
Für uns ist Ihre Teilnahme aber sehr wichtig.
Ihre Erfahrungen helfen uns dabei, das Vorhaben weiter zu entwickeln.
Werden die Werkstatträte bei dem Vorhaben mit einbezogen? NEU
Wir finden es gut, wenn die Werkstatträte von Anfang an mitmachen.
Das Vorhaben betrifft nicht nur einige, sondern viele Beschäftigte und auch die ganze Werkstatt.
Die Ergebnisse des Vorhabens sollen mit den Werkstatträten besprochen werden.
Die Werkstatträte können so andere Interessierte beraten.
Haben Sie noch andere Fragen?
Nehmen Sie gerne Kontakt mit uns über das Kontaktformular auf.