Infor­ma­tio­nen für Beschäf­tig­te

War­um ist das Vor­ha­ben inter­es­sant?

Jeder Werk­statt-Trä­ger ent­schei­det selbst, ob sie am Vor­ha­ben mit­ma­chen will oder nicht.

Nimmt Ihr Werk­statt-Trä­ger teil, dann gibt es auch für Sie die Mög­lich­keit, dar­an teil­zu­neh­men.

Sie kön­nen dann auf einen Arbeits­platz auf dem all­ge­mei­nen Arbeits­markt wech­seln.

Sie haben trotz­dem den glei­chen Arbeit­ge­ber wie bis­her.

Dann haben Sie die glei­chen Rech­te und Pflich­ten wie alle ande­ren Arbeit­neh­me­rin­nen und Arbeit­neh­mer.

Sie bekom­men auch ein nor­ma­les Gehalt.

Gleich­zei­tig kann es neue Her­aus­for­de­run­gen geben.

For­scher schau­en sich die Vor­tei­le und die Her­aus­for­de­run­gen genau­er an.

So kön­nen sie dabei hel­fen, das Vor­ha­ben zu ver­bes­sern.

Wie kann ich am Vor­ha­ben teil­neh­men?

Spre­chen Sie mit Ihrer Grup­pen­lei­tung über eine Teil­nah­me.

Fra­gen Sie Ihre Grup­pen­lei­tung auch gern, wie die Teil­nah­me genau geht.

Oder neh­men Sie den Kon­takt mit uns über das Kon­takt­for­mu­lar auf.

Ich neh­me bereits am Vor­ha­ben teil —
wie geht es nun wei­ter?

Wenn Sie bereits teil­neh­men, bekom­men Sie Zugang zu einem siche­ren Bereich auf die­ser Inter­net­sei­te.

Fra­gen Sie Ihre Grup­pen­lei­tung nach den Zugangs­da­ten.

Dort gibt es wei­te­re Infor­ma­tio­nen zum Vor­ha­ben.

Dort beschrie­ben wir, wie wir Ihre Mei­nung zu den Vor­tei­len und zu den Her­aus­for­de­run­gen sam­meln wol­len.

Denn damit hel­fen Sie uns, die Ergeb­nis­se des Vor­ha­bens zu ver­bes­sern.

Infor­ma­tio­nen zum Bud­get für Arbeit

Das Bud­get für Arbeit ist wich­tig bei der Umset­zung des Kon­ver­si­ons­vor­ha­bens.

Aber was genau ist das Bud­get für Arbeit?

Dazu wur­de ein Text in leich­ter Spra­che ver­öf­fent­licht.

Der Text wur­de vom Lan­des-Wohl­fahrts-Ver­band Hes­sen geschrie­ben.

Beim Klick auf die­sen Link öff­net sich das Heft in einem neu­en Fens­ter.

Häu­fig gestell­te Fra­gen

Ziel­grup­pe des Kon­ver­si­ons­vor­ha­bens

Das Kon­ver­si­ons­vor­ha­ben rich­tet sich an alle WfbM in Baden-Würt­tem­berg.

WfbM kön­nen Ideen für eige­ne Kon­ver­si­ons­pro­jek­te umset­zen.

WfbM kön­nen jeder­zeit damit begin­nen, es gibt kei­ne Anmel­de­frist.

Beschäf­tig­te kön­nen in die­sen Pro­jek­ten auf einen sozi­al­ver­si­che­rungs­pflich­ti­gen Arbeits­platz wech­seln.

Die­ser Arbeits­platz kann inner­halb oder außer­halb der Werk­statt sein.

Oder man arbei­tet an die­sem Arbeits­platz mit den bis­he­ri­gen Kol­le­gin­nen und Kol­le­gen zusam­men oder mit neu­en.

Jede WfbM kann dies sel­ber ent­schei­den.

Sie blei­ben wei­ter­hin beim WfbM-Trä­ger beschäf­tigt, dann aber als Arbeit­neh­me­rin oder Arbeit­neh­mer.

Nein, die Teil­nah­me ist frei­wil­lig.

Sie ent­schei­den sel­ber, ob Sie mit­ma­chen wol­len.

Wenn Sie nicht mit­ma­chen wol­len, haben Sie kei­ne Nach­tei­le.

Nein, das geht lei­der nicht.

Nur wenn Ihr Werk­statt-Trä­ger beim Vor­ha­ben mit­macht, kön­nen auch Sie teil­neh­men.

Das Kon­ver­si­ons­vor­ha­ben wen­det sich an Beschäf­tig­te mit unter­schied­lichs­ten Beein­träch­ti­gun­gen.

Und es rich­tet sich nicht nur an leis­tungs­stär­ke­re Beschäf­tig­te.

Aber ein Teil des Lohns der Teil­neh­men­den ist nicht durch Zuschüs­se gedeckt.

Die­ser Anteil muss erwirt­schaf­tet wer­den.

Ob es tat­säch­lich gelingt, auch ande­ren Beschäf­tig­ten die Teil­nah­me zu ermög­li­chen, wer­den die Aus­wer­tun­gen aller Kon­ver­si­ons­pro­jek­te zei­gen.

Die­se Ergeb­nis­se lie­gen Mit­te 2028 vor.

Ja, auch Ein­zel­ar­beits­plät­ze kön­nen in einem Kon­ver­si­ons­pro­jekt umge­wan­delt wer­den.

Rol­le des Werk­statt­rats

Ja, die Werk­statt­rä­te wer­den bei der Umset­zung der Kon­ver­si­ons­pro­jek­te ein­be­zo­gen.

Zuerst aber muss die Werk­statt prü­fen, ob sie am Kon­ver­si­ons­vor­ha­ben teil­neh­men möch­te.

Eben­so muss sie betriebs­wirt­schaft­lich prü­fen, ob ein Kon­ver­si­ons­pro­jekt umsetz­bar ist und die Risi­ken nicht zu groß sind.

Hat die Werk­statt sich dazu ent­schie­den mit­zu­ma­chen, dann wird der Werk­statt­rat wie gesetz­lich vor­ge­schrie­ben von den Werk­stät­ten mit ein­be­zo­gen.

So hat der Werk­statt­rat auch die Mög­lich­keit, mit dem Betriebs­rat in Kon­takt zu tre­ten.

Denn nach einem Über­gang ist dann nicht mehr der Werk­statt­rat, son­dern der Betriebs­rat für die Teil­neh­men­den zustän­dig.

Auch die Ergeb­nis­se des Vor­ha­bens sol­len mit den Werk­statt­rä­ten bespro­chen wer­den.

Die Werk­statt­rä­te kön­nen so ande­re Inter­es­sier­te bera­ten.

Finan­zi­el­le Aus­wir­kun­gen einer Teil­nah­me

Statt eines Werk­statt­lohns gibt es dann ein nor­ma­les Gehalt.

Die Höhe des Gehalts rich­tet sich nach dem Tarif­ver­trag des Werk­statt­trä­gers.

Die Ein­grup­pie­rung der Teil­neh­men­den wird durch den Trä­ger vor­ge­nom­men.

Sie wird ange­passt an das Leis­tungs­ni­veau der Arbeit.

Die unters­te Stu­fe der Tarif­ver­trä­ge liegt oft in der Nähe des Min­dest­lohns.

Mit einer sozi­al­ver­si­che­rungs­pflich­ti­gen Beschäf­ti­gung ver­liert man mög­li­cher­wei­se auch eini­ge Zuschüs­se, bei­spiels­wei­se die Grund­si­che­rung.

Bestimm­te Lebens­be­rei­che müs­sen dann selbst finan­ziert wer­den.

Das heißt, dass vom Gehalt weni­ger übrig­bleibt.

Des­halb soll­te vor einer Teil­nah­me geprüft wer­den, ob sich der Schritt finan­zi­ell lohnt.

Im Pro­jekt wer­den wir genau­er unter­su­chen, wie sich der Wech­sel finan­zi­ell aus­wirkt.

Ja, bei der Teil­nah­me am Kon­ver­si­ons­vor­ha­ben ist das mög­lich.

Aller­dings redu­ziert sich das Gehalt in ent­spre­chen­dem Umfang.

Ob das ver­blei­ben­de Gehalt aus­rei­chend ist, muss dann im Ein­zel­fall geprüft wer­den.

Nein!

Mit der Teil­nah­me an einem Kon­ver­si­ons­pro­jekt bleibt der Nach­teils­aus­gleich durch das soge­nann­te Ren­ten­pri­vi­leg erhal­ten.

Der Wech­sel bringt also kei­ne finan­zi­el­len Nach­tei­le bei der Ren­te.

Vor­aus­set­zung dafür ist die Nut­zung des „Bud­gets für Arbeit“.

Außer­dem müs­sen die Teil­neh­men­den ein unein­ge­schränk­tes Rück­kehr­recht in die WfbM haben.

Obwohl die neue Beschäf­ti­gung sozi­al­ver­si­che­rungs­pflich­tig ist, besteht Ver­si­che­rungs­frei­heit in der Arbeits­lo­sen­ver­si­che­rung.

Im Gesetz fin­det sich die­se Rege­lung im Sozi­al­ge­setz­buch (SGB) Sechs­tes Buch (VI) in §162, Absatz 2a.

Im Moment kön­nen wir die­se Fra­ge noch nicht beant­wor­ten.

Des­we­gen wird das Kon­ver­si­ons­vor­ha­ben als Modell­pro­jekt umge­setzt.

Damit kön­nen wir unter­su­chen, wel­che Ver­än­de­run­gen es in der Werk­statt gibt, wenn Beschäf­tig­te am Kon­ver­si­ons­pro­jekt teil­neh­men.

Dazu wer­den die teil­neh­men­den WfbM sowie die in der Werk­statt ver­blei­ben­den Beschäf­tig­ten befragt.

Am Ende des Modell­pro­jek­tes wer­ten wir die Ergeb­nis­se aus und kön­nen dann die­se Fra­ge beant­wor­ten.

Beglei­tung und Unter­stüt­zung am Arbeits­platz

Ihre Beglei­tung und Unter­stüt­zung sind weni­ger als in der Werk­statt.

Ihre Beglei­tung und Unter­stüt­zung sind aber genau­so hoch wie in ande­ren Inklu­si­ons­be­trie­ben.

Die Unter­su­chung wird zei­gen, was sich dadurch für Teil­neh­men­de ändert.

Was tun bei Pro­ble­men

Eine Rück­kehr in die Werk­statt ist für die Teil­neh­men­den jeder­zeit mög­lich.

Dies ist durch den Ein­satz des Bud­gets für Arbeit sicher­ge­stellt.

Denn damit bleibt der Rechts­an­spruch auf einen Platz in der WfbM erhal­ten.

Wenn eine Wei­ter­be­schäf­ti­gung im Inklu­si­ons­un­ter­neh­men nicht mehr mög­lich ist, erfolgt die Rück­kehr in die Werk­statt.

Da Teil­neh­men­de im Bud­get für Arbeit nicht arbeits­lo­sen­ver­si­chert sind, gibt es kei­ne ande­re Mög­lich­keit.

Ja!

Wenn Teil­neh­men­de an einem Kon­ver­si­ons­pro­jekt in die WfbM zurück­keh­ren, müs­sen sie die Grund­si­che­rung erneut bean­tra­gen.

Teil­nah­me an den Befra­gun­gen der wis­sen­schaft­li­chen Beglei­tung

Das Kon­ver­si­ons­vor­ha­ben erprobt einen neu­en Ansatz.

Die­ser wur­de vor­her noch nicht umge­setzt.

Des­we­gen gibt es noch kei­ne Erfah­run­gen damit, wel­che Aus­wir­kun­gen das Vor­ha­ben hat.

Die wis­sen­schaft­li­che Beglei­tung beob­ach­tet genau, was sich an der Lebens­si­tua­ti­on der Teil­neh­men­den ver­än­dert.

Eben­so wird geprüft, was sich in der Werk­statt ver­än­dert, wenn Teil­neh­men­de dort weg­ge­hen.

Teil­neh­men­de wis­sen am bes­ten, was sich für sie ver­än­dert.

Des­we­gen füh­ren wir Inter­views mit den Teil­neh­men­den.

Nein! Sie müs­sen nicht an den Inter­views teil­neh­men.

Wenn Sie nicht teil­neh­men wol­len, kön­nen Sie dies jeder­zeit sagen.

Ihnen ent­ste­hen dann kei­ne Nach­tei­le!

Für uns ist Ihre Teil­nah­me aber sehr wich­tig.

Ihre Erfah­run­gen hel­fen uns dabei, das Vor­ha­ben wei­ter zu ent­wi­ckeln.

Haben Sie noch ande­re Fra­gen?

Neh­men Sie ger­ne Kon­takt mit uns über das Kon­takt­for­mu­lar auf.