Modell­vor­ha­ben
zur Kon­ver­sion von WfbM-Ar­beits­plät­zen

Infor­ma­tio­nen über das Kon­ver­si­ons­vor­ha­ben

In Baden-Würt­tem­berg gibt es ein neu­es Vor­ha­ben für Beschäf­tig­te in Werk­stät­ten.

Es geht um Arbeit auf dem all­ge­mei­nen Arbeits­markt.

Dort gibt es dann ein nor­ma­les Gehalt für die Arbeit.

Neu ist: Der Werk­statt-Trä­ger bleibt der Arbeit­ge­ber.

For­scher befra­gen Teil­neh­men­de in die­sem Vor­ha­ben.

So sam­meln sie wich­ti­ge Infor­ma­tio­nen, um das Vor­ha­ben bes­ser umzu­set­zen.

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Das Vor­ha­ben des Inklu­si­ons­amts des Kom­mu­nal­ver­bands für Jugend und Sozia­les Baden-Würt­tem­berg (KVJS) ermög­licht eine Kon­ver­si­on von Arbeits­plät­zen von Beschäf­tig­ten der Werk­stät­ten für behin­der­te Men­schen (WfbM) in sozi­al­ver­si­che­rungs­pflich­ti­ge Beschäf­ti­gun­gen in Inklu­si­ons­be­trie­ben (Inklu­si­ons­un­ter­neh­men bzw. Inklu­si­ons­ab­tei­lun­gen), erst­mals auch mit der Opti­on, dass die WfbM-Trä­ger selbst auch Trä­ger sol­cher Inklu­si­ons­ab­tei­lun­gen wer­den kön­nen.

Der mit dem Vor­ha­ben umge­setz­te Ansatz ist ein wei­te­rer Bestand­teil des Maß­nah­men­pa­kets zur För­de­rung des Über­gangs aus WfbM auf den all­ge­mei­nen Arbeits­markt und soll die­ses Paket ergän­zen und in sei­ner Wirk­sam­keit wei­ter ver­bes­sern.

Her­aus­zu­fin­den, wel­che tat­säch­li­chen Wir­kun­gen Kon­ver­sio­nen, die die­ses zusätz­li­che Ange­bot auf ver­schie­dens­te Arten nut­zen und umset­zen, auf die teil­neh­men­den Men­schen und Orga­ni­sa­tio­nen haben, und wie ggf. die Rah­men­be­din­gun­gen die­ses Vor­ha­bens noch opti­miert wer­den kön­nen, ist Auf­ga­be der wis­sen­schaft­li­chen Beglei­tung. Die­se wird durch das Insti­tut für Tech­no­lo­gie und Arbeit (ITA) Kai­sers­lau­tern in Zusam­men­ar­beit mit Schnei­der Orga­ni­sa­ti­ons­be­ra­tung umge­setzt.

Abbildung eines Hauses mit zwei Flügeln. Der eine Flügel ist mit WfbM, der andere mit Inklusionsunternehmen beschriftet. Oben auf dem Haus steht das Wort "Träger". Rechts vom Haus ist noch eine Firma abgebildet. Es gibt Pfeile, die anzeigen, dass man von der WfbM über das Inklusionsunternehmen bis hin zu einer Firma wechseln kann.

Steck­brief des Vor­ha­bens

In Baden-Würt­tem­berg gibt es rund 270 Werk­stät­ten für Men­schen mit Behin­de­rung (Wf­bM) mit etwa 27.000 Beschäf­tig­ten. Wie kann es gelin­gen, die Wf­bM im Sin­ne der Teil­ha­be am Arbeits­le­ben wei­ter­zu­ent­wi­ckeln und für Wf­bM-Beschäf­tig­te sozi­al­ver­si­che­rungs­pflich­ti­ge Arbeits­plät­ze zu schaf­fen?

Das Inklu­si­ons- und Inte­gra­ti­ons­amt des KV­JS hat hier­zu das Kon­ver­si­ons­pro­jekt ent­wi­ckelt. Dabei schafft ein Wf­bM-Trä­ger mit Unter­stüt­zung des Inklu­si­ons- und Inte­gra­ti­ons­amts außer­halb der Wf­bM Arbeits­plät­ze in einer neu ein­ge­rich­te­ten Inklu­si­ons­ab­tei­lung oder einem Inklu­si­ons­un­ter­neh­men. Die­se Arbeits­plät­ze kön­nen zusätz­lich mit dem Bud­get für Arbeit geför­dert wer­den.

Wis­sen­schaft­lich beglei­tet und eva­lu­iert wird das Pilot­pro­jekt vom Insti­tut für Tech­no­lo­gie und Arbeit (I­TA) Kai­sers­lau­tern. Es soll för­dern­de und hem­men­de Fak­to­ren bei der Wei­ter­ent­wick­lung von Ange­bo­ten zur Teil­ha­be am Arbeits­le­ben von Men­schen mit Behin­de­rung iden­ti­fi­zie­ren. Außer­dem wer­den die Aus­wir­kun­gen der ver­än­der­ten Beschäf­ti­gungs­si­tua­ti­on auf die Lebens­si­tua­ti­on der teil­neh­men­den Men­schen mit Behin­de­rung unter­sucht, sowie die Aus­wir­kun­gen auf Leis­tungs­er­brin­ger und Leis­tungs­trä­ger.

(Text und Bild: Moni­ka Kle­usch, KV­JS)

Fra­gen und Ant­wor­ten zu die­sem Vor­ha­ben

Ein Wech­sel von Beschäf­tig­ten von Arbeits­plät­zen in WfbM auf sozi­al­ver­si­che­rungs­pflich­ti­ge Arbeits­plät­ze auf dem all­ge­mei­nen Arbeits­markt, zu dem auch Inklu­si­ons­be­trie­be oder ‑abtei­lun­gen zäh­len, ist von jeher mög­lich gewe­sen und fin­det auch über­all statt. Sol­che Wech­sel sind aller­dings mit einer Rei­he von Hür­den und Her­aus­for­de­run­gen für die Beschäf­tig­ten, die die­sen Schritt gehen, ver­bun­den. Dazu zäh­len u.a. auch die mit einem sol­chen Arbeits­platz­wech­sel ver­bun­de­nen teils ein­schnei­den­den Ver­än­de­run­gen im sozia­len und beruf­li­chen Kon­text sowie im Bereich der Unter­stüt­zung und Beglei­tung. 

Stellt man das Inter­es­se an sol­chen Wech­seln bzw. Über­gän­gen den tat­säch­li­chen Fall­zah­len gegen­über, zeigt sich eine Dis­kre­panz. Eine Hypo­the­se zur Erklä­rung die­ser Dis­kre­panz wäre, dass eben die­se Hür­den und Her­aus­for­de­run­gen dazu bei­tra­gen, dass weni­ger Beschäf­tig­te die­sen Weg gehen als erwünscht und erwar­tet.

Das Vor­ha­ben des KVJS wur­de so kon­zi­piert, dass es den Trä­gern von WfbM neue Gestal­tungs­op­tio­nen eröff­net, eini­ge die­ser Hür­den und Her­aus­for­de­run­gen zu besei­ti­gen und damit ggf. mehr Beschäf­tig­ten die­sen Weg zu einer sozi­al­ver­si­che­rungs­pflich­ti­gen Beschäf­ti­gung auf dem all­ge­mei­nen Arbeits­markt zu  eröff­nen.

Neu ist dabei, dass WfbM-Trä­ger nun sel­ber auch Trä­ger von Inklu­si­ons­ab­tei­lun­gen wer­den kön­nen. Neben bis­lang schon mög­li­chen Über­gän­gen in Inklu­si­ons­un­ter­neh­men oder ‑abtei­lun­gen ande­rer Trä­ger, Unter­neh­men oder Ver­wal­tun­gen kommt nun also als neue Opti­on ein Über­gang bzw. eine Kon­ver­si­on in Arbeits­plät­ze in einer WfbM-Trä­ger-eige­nen Inklu­si­ons­ab­tei­lung in Fra­ge.

Ziel des Vor­ha­bens ist es auch, dass teil­neh­men­de WfbM-Trä­ger unter­schied­lichs­te Kon­ver­si­ons­stra­te­gien umset­zen, um so gemein­sam bes­ser zu ver­ste­hen, wel­che die­ser Ansät­ze mit wel­chen Wir­kun­gen für teil­neh­men­de Men­schen und Orga­ni­sa­tio­nen ver­bun­den sind.

Die als zu strikt emp­fun­de­nen Vor­ga­ben in Bezug auf einen Über­gang bestehen­der Grup­pen wur­den geöff­net. WfbM-Trä­ger sind nun in der Lage, auch Ein­zel­per­so­nen in Inklu­si­ons­ab­tei­lun­gen zu über­füh­ren und in neue Geschäfts­fel­der ein­zu­stei­gen. Dies eröff­net neue Gestal­tungs­mög­lich­kei­ten, bspw. auch dahin­ge­hend, dass mit einer klei­ne­ren Teil­neh­men­den­zahl das wirt­schaft­li­che Risi­ko für den Trä­ger bes­ser gesteu­ert wer­den wird.

Bis­her wur­de auf Basis der ent­spre­chen­den BIH*-Empfehlung eine För­de­rung unselb­stän­di­ger Inklu­si­ons­ab­tei­lun­gen bei Trä­gern von WfbM wegen der Ver­men­gung unter­schied­li­cher gesetz­li­cher Auf­ga­ben und der damit ver­bun­de­nen Finan­zie­rung (Trans­pa­renz) vom KVJS-Inklu­si­ons­amt abge­lehnt. Mit dem Pilot­vor­ha­ben zur Kon­ver­si­on von Arbeits­grup­pen der WfbM in Inklu­si­ons­ab­tei­lun­gen (Grün­dung und För­de­rung recht­lich unselb­stän­di­ger Inklu­si­ons­ab­tei­lun­gen bei Trä­gern von WfbM) will der KVJS die­se Beschrän­kun­gen durch ein Modell­vor­ha­ben nach §14 Abs. 1 Nr. 4 SchwbAV  über­win­den. Es soll mit einer begrenz­ten Zahl teil­neh­men­der WfbM unter Betei­li­gung der jewei­li­gen Ein­glie­de­rungs­hil­fe­trä­ger (EGHT) durch­ge­führt wer­den.

Mit dem Bud­get für Arbeit hat der Bun­des­ge­setz­ge­ber dazu ermu­tigt, die bis­he­ri­gen Sys­tem­gren­zen zu über­win­den. Dabei sol­len die EGHT zusam­men mit den Inklu­si­ons-/In­te­gra­ti­ons­äm­tern Über­gän­ge aus den WfbM zum all­ge­mei­nen Arbeits­markt ermög­li­chen. Hier­zu wer­den Mit­tel aus bei­den Leis­tungs­be­rei­chen ein­ge­setzt.

* BIH: Bun­des­ar­beits­ge­mein­schaft der Inte­gra­ti­ons­äm­ter und Haupt­für­sor­ge­stel­len (BIH) e.V., online unter https://www.bih.de/integrationsaemter/ (Link öff­net in einem neu­en Fens­ter / Tab)

Eine Teil­nah­me steht allen WfbM-Trä­gern in Baden-Würt­tem­berg offen. Teil­neh­men­de Trä­ger ent­schei­den dann selb­stän­dig dar­über, wel­chen Beschäf­tig­ten eine Teil­nah­me an dem jewei­li­gen  werk­statt­in­di­vi­du­el­len Kon­ver­si­ons­pro­jekt ange­bo­ten wird.  Die Teil­nah­me­ent­schei­dung von Beschäf­tig­ten muss frei­wil­lig und selb­stän­dig erfol­gen.

Ja, die­se Mög­lich­keit besteht. Sze­na­ri­en wie die­ses sind expli­zit gewünscht und kön­nen mit den Ver­tre­tern des KVJS bespro­chen wer­den.

Bestehen­de Inklu­si­ons­be­trie­be kön­nen um wei­te­re Arbeits­fel­der oder neue Abtei­lun­gen erwei­tert wer­den. Vor­aus­sicht­lich unter­schei­det sich die Ziel­grup­pe, die mit dem Kon­ver­si­ons­pro­jekt ange­spro­chen wird, jedoch von der übli­chen Ziel­grup­pe von Inklu­si­ons­be­trie­ben, ins­be­son­de­re in Hin­blick auf ihre spe­zi­fi­schen Unter­stüt­zungs­be­dar­fe.

Die zen­tra­le Ver­än­de­rung, die eine sol­che Kon­ver­si­on mit sich bringt, ist die Ver­än­de­rung des recht­li­chen Sta­tus der Beschäf­tig­ten, weg vom arbeit­neh­mer­ähn­li­chen Rechts­ver­hält­nis inner­halb der WfbM, hin zu Arbeit­neh­me­rin­nen und Arbeit­neh­mern in sozi­al­ver­si­che­rungs­pflich­ti­gen Arbeits­ver­hält­nis­sen in Inklu­si­ons­be­trie­ben, mit allen damit ver­bun­de­nen Rech­ten und Pflich­ten. Mit die­ser Kon­ver­si­on ein­her geht auch ein Lohn min­des­tens in Höhe des gesetz­li­chen Min­dest­lohns.

Bei­de Aspek­te sind wich­ti­ge Schrit­te im Bestre­ben, beruf­li­che Teil­ha­be und Inklu­si­on wei­ter zu ent­wi­ckeln. 

Aller­dings gibt es kei­nen “Auto­ma­tis­mus”, der dazu führt, dass Beschäf­tig­te bspw. mit einem ver­än­der­ten Rechts­sta­tus oder mit einem Lohn statt Werk­statt­ent­gelt auto­ma­tisch ein qua­li­ta­tiv höhe­res Inklu­si­ons­ni­veau errei­chen oder erle­ben kön­nen. Die Kom­ple­xi­tät der Zusam­men­hän­ge in die­sem Feld erfor­dert es, genau zu prü­fen, mit wel­chen Ansät­zen wel­che Gesamt­ef­fek­te bzw. ‑wir­kun­gen erzielt wer­den. 

Dabei sind neben objek­ti­ven Wir­kun­gen (wie bspw. die genann­ten Ver­än­de­run­gen im Bereich Rechts­sta­tus oder Lohn) vor allem auch sub­jek­ti­ve Aspek­te der von der Ver­än­de­rung Betrof­fe­nen von Rele­vanz: Wie geht es bspw. den Beschäf­tig­ten unter den ver­än­der­ten Rah­men­be­din­gun­gen ihrer Tätig­keit, wie ist ihr rea­les Inklu­si­ons­emp­fin­den, wie bewer­ten sie die Kon­ver­si­on aus ihrer per­sön­li­chen Per­spek­ti­ve? Und was “macht” eine Kon­ver­si­on mit den teil­neh­men­den Orga­ni­sa­tio­nen: Lässt sich unter den kon­kre­ten Vor­ha­bens­be­din­gun­gen eine Kon­ver­si­on wirt­schaft­lich abbil­den, ent­wi­ckeln sich durch eine Kon­ver­si­on inner­halb der WfbM unter­schied­li­che “Klas­sen” von Beschäf­tig­ten, oder moti­viert ein sol­cher Ansatz ggf. mehr Beschäf­tig­te dazu, einen sol­chen Weg zu gehen, oder wie beein­flusst eine Kon­ver­si­on das in WfbM geleb­te Soli­da­ri­täts­prin­zip?

Was die kon­kre­ten Vor- und Nach­tei­le einer Teil­nah­me tat­säch­lich sind, wird sich erst durch das Teil­neh­men und Erpro­ben sel­ber her­aus­fin­den las­sen. Wäh­rend der Pilot­pha­se die­ses Vor­ha­bens, also im Zeit­raum Juli 2025 bis Juni 2028, steht allen teil­neh­men­den Orga­ni­sa­tio­nen und Beschäf­tig­ten die wis­sen­schaft­li­che Beglei­tung zur Sei­te, um eben die­se Bewer­tung gemein­sam zu ent­wi­ckeln und vor­zu­neh­men und damit aktiv und bereits umset­zungs­be­glei­tend zu einer Ver­bes­se­rung der Rah­men­be­din­gun­gen die­ses Vor­ha­bens bei­zu­tra­gen.

Zu Beginn des Vor­ha­bens steht Inter­es­sier­ten die Bera­tung durch den KVJS sowie durch die wis­sen­schaft­li­che Beglei­tung zur Ver­fü­gung. Bei­de bera­ten aus einer spe­zi­fi­schen Per­spek­ti­ve, sind also nicht neu­tral. Umso wich­ti­ger ist es, dass im Ver­lauf des Vor­ha­bens Teil­neh­men­de an Kon­ver­si­ons­pro­jek­ten sel­ber Aus­kunft geben über die jewei­li­gen Vor- und Nach­tei­le, und dass die­se Erfah­run­gen aller Teil­neh­men­den ver­ständ­lich zusam­men­ge­fasst und allen Inter­es­sier­ten sowie den Werk­statt­rä­ten zugäng­lich zur Ver­fü­gung gestellt wer­den kön­nen, um die Bera­tung zu ver­bes­sern.

Der Inte­gra­ti­ons­fach­dienst nimmt im Zuge des Kon­ver­si­ons­vor­ha­bens kei­ne geson­der­te Rol­le ein. Er küm­mert sich wie üblich um psy­cho­so­zia­le Fra­ge­stel­lun­gen bei den Beschäf­tig­ten und unter­stützt die­se auf dem Weg von der Werk­statt oder dem Inklu­si­ons­be­trieb auf den all­ge­mei­nen Arbeits­markt. Dar­über hin­aus wird der IFD an einer all­ge­mei­nen Infor­ma­ti­ons­ver­an­stal­tung zum Kon­ver­si­ons­vor­ha­ben teil­neh­men.

Fra­gen und Ant­wor­ten zur Eva­lua­ti­on des Vor­ha­bens

Im Rah­men der Eva­lua­ti­on des Kon­ver­si­ons­vor­ha­bens wird sowohl die ver­än­der­te Lebens­si­tua­ti­on in Hin­blick auf etwa finan­zi­el­le oder sozia­le Fak­to­ren der teil­neh­men­den Beschäf­tig­ten aus­ge­wer­tet, als auch die Situa­ti­on jener, die in der bis­he­ri­gen Werk­statt­tä­tig­keit ver­blei­ben. Aller­dings ist davon aus­zu­ge­hen, dass bei ein­zel­nen Über­gän­gen Aus­wir­kun­gen bspw. auf das Arbeits­ent­gelt der Werk­statt kaum nach­weis­bar sein wer­den, wäh­rend dies bei Über­gän­gen meh­re­rer Per­so­nen ggf. anders aus­sieht und daher mit erho­ben wer­den soll.

Aktu­el­les

Person die einen Kompass hält.

Novem­ber 2025

Kick-Off Ver­an­stal­tung erfolg­reich durch­ge­führt

Die zen­tra­le Infor­ma­ti­ons- und Kick-Off-Ver­an­stal­tung für inter­es­sier­te WfbM-Trä­ger wur­de am 06.11.2025 mit ins­ge­samt 50 Teil­neh­men­den erfolg­reich durch­ge­führt. Ver­tre­te­rin­nen und Ver­tre­ter des KVJS sowie der wis­sen­schaft­li­chen Beglei­tung prä­sen­tier­ten das Kon­ver­si­ons­vor­ha­ben und beant­wor­te­ten die Fra­gen der Inter­es­sier­ten. Die­se Fra­gen wur­den gesam­melt und sind nun gemein­sam mit den übri­gen Fra­gen und Ant­wor­ten auf die­ser Web­site zu fin­den. Sie sind dort mit einem roten Zei­chen (NEU) gekenn­zeich­net.

Prä­sen­ta­tio­nen:

Sep­tem­ber 2025

Vor­be­rei­tun­gen für eine Kick-Off Ver­an­stal­tung

Aktu­ell lau­fen die Vor­be­rei­tun­gen für eine zen­tra­le Infor­ma­ti­ons- und Kick-off Ver­an­stal­tung, auf der sich inter­es­sier­te WfbM-Trä­ger unver­bind­lich über die Teil­nah­me­mo­da­li­tä­ten infor­mie­ren und ihre spe­zi­fi­schen Fra­gen zu einer Teil­nah­me stel­len kön­nen. Als Ansprechpartner*innen wer­den alle Ver­ant­wort­li­chen für die­ses Modell­vor­ha­ben sei­tens des KVJS sowie der wis­sen­schaft­li­chen Beglei­tung zur Ver­fü­gung ste­hen.

Ein Fußball auf einem Spielfeld, bereit für den Anstoß.

August 2025

Unter­stüt­zung der Umset­zung durch einen Pro­jekt­bei­rat

Auch die­ses Modell­vor­ha­ben wird durch einen eige­nen Pro­jekt­bei­rat beglei­tet, wodurch Per­spek­ti­ven­viel­falt und die Qua­li­tät der Umset­zung und Beglei­tung gewähr­leis­tet wer­den kön­nen. Die­ser Bei­rat wird sich im Lau­fe der Pilot­pha­se regel­mä­ßig zusam­men set­zen, um Kon­zep­te und geplan­te nächs­te Schrit­te zu dis­ku­tie­ren und Zwi­schen­er­geb­nis­se zu bewer­ten und zu inter­pre­tie­ren. Die kon­sti­tu­ie­ren­de Sit­zung die­ses Pro­jekt­bei­rats fin­det am 18. Sep­tem­ber statt. 

Juli 2025

Modell­vor­ha­ben mit erwei­ter­ten Gestal­tungs­mög­lich­kei­ten

Nach­dem im Vor­hin­ein zahl­rei­che Gesprä­che zwi­schen inter­es­sier­ten WfbM-Trä­gern und dem KVJS in Bezug auf die Rah­men­be­din­gun­gen des Modell­vor­ha­bens und einer mög­li­chen Teil­nah­me geführt wor­den sind, wur­den die Rah­men­be­din­gun­gen des Modell­vor­ha­bens an die Erkennt­nis­se aus die­sen Gesprä­chen ange­passt. Geför­dert wer­den nun nicht nur Trä­ger von WfbM, wenn sie bereits bestehen­de aus­ge­la­ger­te Arbeits­grup­pen oder eige­ne Zweck­be­trie­be aus der WfbM-Maß­nah­me in einen aus­ge­la­ger­ten eigen­stän­di­ge Inklu­si­ons­be­trieb oder einer Inklu­si­ons­ab­tei­lung beim Rechts­trä­ger, der auch eine WfbM betreibt, über­füh­ren. Eben­falls ist es nun mög­lich, eine insti­tu­tio­nel­le För­de­rung zu erhal­ten, wenn neue Geschäfts­fel­der gegrün­det oder bestehen­de Geschäfts­fel­der in einem aus­ge­la­ger­ten, eigen­stän­di­gen Inklu­si­ons­be­trieb oder einer Inklu­si­ons­ab­tei­lung beim Rechts­trä­ger, der auch eine WfbM betreibt, erwei­tert wer­den sol­len.

Dies eröff­net Optio­nen für neue Umset­zungs­kon­zep­te und ermög­licht damit auch den­je­ni­gen WfbM-Trä­gern eine Teil­nah­me­op­ti­on, für die die ursprüng­lich enge­re Defi­ni­ti­on nicht pass­te.

Ein Hotel mit vielen bunten Türen, als Symbolbild für eine Vielzahl an Optionen
Über die­se Web­site

Das Logo des Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg. Dient als Link zur Webseite des Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg.

Die­se Web­sei­te beglei­tet das Pilot­vor­ha­ben zur Kon­ver­si­on von Arbeits­plät­zen in Werk­stät­ten für behin­der­te Men­schen (WfbM) in sozi­al­ver­si­che­rungs­pflich­ti­ge Arbeits­plät­ze in Inklu­si­ons­be­trie­ben. Das Vor­ha­ben wur­de initi­iert und wird finan­ziert und koor­di­niert vom Kom­mu­nal­ver­band für Jugend und Sozia­les Baden-Würt­tem­berg (KVJS). Wei­te­re Infor­ma­tio­nen zum KVJS und des­sen Ange­bo­ten online unter www.kvjs.de

Die Ver­ant­wor­tung für den Inhalt die­ser Ver­öf­fent­li­chung trägt allein das eva­lu­ie­ren­de For­schungs­in­sti­tut ITA; der KVJS haf­tet nicht für die wei­te­re Ver­wen­dung der dar­in ent­hal­te­nen Anga­ben.

Wis­sen­schaft­li­che Beglei­tung und Eva­lua­ti­on
Das Logo des Institut für Technologie und Arbeit. Dient als Link zur Webseite des Institut für Technologie und Arbeit. Das Insti­tut für Tech­no­lo­gie und Arbeit (ITA) in Kai­sers­lau­tern wur­de mit der wis­sen­schaft­li­chen Beglei­tung des Kon­ver­si­ons­pro­jekts beauf­tragt. Seit mehr als 30 Jah­ren beschäf­tigt sich das ITA mit der Bewer­tung, Gestal­tung und Eva­lua­ti­on beruf­li­cher Teil­ha­be von Men­schen mit Behin­de­run­gen. Wei­te­re Infor­ma­tio­nen online unter www.ita-kl.de
Logo der Schneider Organisationsberatung Die Schnei­der Orga­ni­sa­ti­ons­be­ra­tung ist seit 2004 in der schwer­punkt­mä­ßig betriebs­wirt­schaft­li­chen Bera­tung von Inklu­si­ons­be­trie­ben tätig, setzt ein Moni­to­ring die­ser Betrie­be um und prüft deren Kon­zep­te auf wirt­schaft­li­che Trag­fä­hig­keit. Wei­te­re Infor­ma­tio­nen online unter www.schneider-beratung.eu